Auszug aus den Erläuterungen der Wettbewerbskommission (Weko) betreffend Gewährleistung, unentgeltli- cher Kundendienst, Rückrufaktionen vom 27.07.2004, Ziff. 5 lit.c: Die Garantie verfällt nicht, wenn ein Eindver- braucher sein Kraftfahrzeug durch eine unabhängige Werkstatt während der Dauer der Garantie des Kraftfahr- zeuglieferanten reparieren oder unterhalten lässt (einschliesslich der Reparaturen aufgrund eines Unfalles)… Ein Endverbraucher ist somit nicht verpflichtet, sein Kraftfahrzeug während der Garantiedauer ausschliesslich innerhalb des Netzes zugelassener Werkstätten unterhalten oder reparieren zu lassen.